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Wir bieten an von NOTIFIER: Türsteuerzentrale - Türhaftmagneten - Handtaster
Türschließeinrichtungen dienen dem automatischen Verschluss von Feuer- und Rauchschutztüren. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn aus Gründen erhöhter Gefährdung durch Baurecht das automatische Schließen einer Außen- oder Innentür wegen Feuer oder Rauchentwicklung im Brandfall oder bei anderen Ereignissen mit analogen Auswirkungen vorgeschrieben ist. Das Ereignis wird detektiert, zum Beispiel durch Brandmelder, und führt über eine Steuerzentrale oder durch Handauslösung zum automatischen Verschluss, der danach vor allem durch Haftmagneten gesichert wird.
"Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens
- einem Brandmelder als Rauch- und, soweit erforderlich, Wärmemelder,
- einer signalverarbeitenden Auslösevorrichtung,
- einer an ein Stromversorgungsnetz angeschlossen Energieversorgung,
- einer an die Energieversorgung angeschlossenen Feststellvorrichtung und
- einem Handauslösetaster."
Zitat Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVV TB):