Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes in Deutschland sind die DIN EN 54 für Brandmeldeanlagen mit den Produktnormen und Anwendungsrichtlinien und die DIN 14675 mit den Festlegungen zum Aufbau und Betrieb einer Brandmeldeanlage. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer BMA-Regeln für verschiedene Anwendungsbereiche, wie öffentliche Gebäude, und regionale Verantwortlichkeiten, insbesondere durch die territorialen Feuerwehren. Dadurch verbieten sich Planungen ohne Ortsbesichtigungen und Kenntnis der regionalen Zuständigkeiten. Womit wir Sie unterstützen können, ist jedoch die Prüfung der vorgesehenen Brandschutztechnik auf Kombatibilität und Vollständigkeit entsprechend der vorgesehenen Funktionen.