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BURG-GUARD (SANTEC) Videoüberwachungstechnik

SANTEC VideoüberwachungstechnikVideotechnik von BURG-GUARD (bis 2021: SANTEC BW AG), ein Unternehmen der BURG-WÄCHTER-Gruppe aus Deutschland. Seit 1974 steht die Marke SANTEC für Kompetenz und Service auf hohem Niveau, ausgewiesen besonders in Industrie, Handel und Behörden.

BURG-GUARD (SANTEC) bietet komplette Videoüberwachungssysteme, beginnend von der einfachen Kamera bis zu ganzheitlichen Lösungen im Hochsicherheitsbereich. Finden Sie Lösungen der derzeitigen Umrüstung von ANALOG auf modernere Systeme, wie HD-CVI unter Nutzung vorhandener Koaxialkabel oder mit kompletter Neuausrüstung mit Netzwerktechnik.

Spezielle Angebote umfassen die IVA Intelligente Videoanalyse, die Nummernschilderkennung, Wärmebildkameras, Netzwerk-Übertragungstechnik und Schnittstellen und VIDEOTEC-Kreuzschienensysteme sowie Zubehör.

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BURG-GUARD (SANTEC) Videoüberwachungstechnik

SANTEC VideoüberwachungstechnikVideotechnik von BURG-GUARD (bis 2021: SANTEC BW AG), ein Unternehmen der BURG-WÄCHTER-Gruppe aus Deutschland. Seit 1974 steht die Marke SANTEC für Kompetenz und Service auf hohem Niveau, ausgewiesen besonders in Industrie, Handel und Behörden.

BURG-GUARD (SANTEC) bietet komplette Videoüberwachungssysteme, beginnend von der einfachen Kamera bis zu ganzheitlichen Lösungen im Hochsicherheitsbereich. Finden Sie Lösungen der derzeitigen Umrüstung von ANALOG auf modernere Systeme, wie HD-CVI unter Nutzung vorhandener Koaxialkabel oder mit kompletter Neuausrüstung mit Netzwerktechnik.

Spezielle Angebote umfassen die IVA Intelligente Videoanalyse, die Nummernschilderkennung, Wärmebildkameras, Netzwerk-Übertragungstechnik und Schnittstellen und VIDEOTEC-Kreuzschienensysteme sowie Zubehör.

Komplettangebote an moderner und zuverlässiger Videoüberwachungstechnik von SANTEC BURG-GUARD - CCTV, HD-CVI, HD-SDI, IP-Netzwerk, WLAN

Mit der Videoüberwachung erfolgt die visuelle Beobachtung von Personen, Fahrzeugen und Objekten, erweiterbar mit Tonübertragungen. Jede Videoüberwachung greift in die Grundrechte der Bürger ein, so in das Grundrecht auf das eigene Bild. Rechtliche Grundlage einer genehmigten Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Weiterhin ist § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ggf. zu beachten. Die Genehmigung von Videoaufnahmen rechtfertigt keine Tonaufnahmen. Die Videoüberwachung dient der Prävention durch Warnung und Abschreckung, der unmittelbaren Beobachtung und der Rekonstruktion von Ereignissen, so eine Speicherung erfolgte und noch vorhanden ist. Zunehmend erfüllen Spezialkameras in Verbindung mit künstlicher Intelligenz auch weitere spezielle Aufgaben, wie die videobasierte Personenzählung.

Der Einsatz von Vi­deo­tech­nik ist we­sent­lich kom­pli­zier­ter als allgemein an­ge­nom­men. Es sind neben der Bestimmung der Zielstellung und geeigneter Lösungvarianten viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel die Be­leuch­tung und Son­nen­ein­strah­lung zu den ver­schie­de­nen Jahres- oder Ta­ges­zei­ten, die Kom­ba­ti­bi­li­tät aller Kom­po­nen­ten von der Kamera bis zur Auf­zeich­nung und Über­tra­gung aus tech­ni­scher Sicht, die Standorte aus kriminalistischer Sicht und vieles Andere. Dazu kommen weitere Si­cher­heits­as­pek­te, die Über­wa­chung am richtigen Ort zur richtigen Zeit muss sach­kun­dig bestimmt werden und datenschutzrechtlich zulässig sein. Die Bestimmung der richtigen Lösung für die konkrete Bedingung erfolgt im Rahmen einer Sicherheitsberatung mit dem Ziel einer funktions- und objektbezogenen konkreten Sicherungskonzeption, auf deren Grundlage das Videoüberwachungssystem ausgewählt und geplant wird.

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