Typische Anwendungsbereiche für Funk-Brandmeldesysteme:
› Nachrüstung bestehender Systeme, beispielsweise wenn sich die Brandschutzvorschriften geändert haben
› Brandmeldesysteme in denkmalgeschützten Gebäuden
› Gebäude mit erschwerter Leitungsinstallation oder Betonwänden
› Temporärer Brandschutz und mobile Brandmeldeanlagen, beispielsweise während einer Umbaumaßnahme
› Brandschutz in privaten Gebäuden mit Rauchmelderpflicht sowohl als Nachrüstung als auch in Neubauten
Da der bauliche Brandschutz Sache der Länder ist, unterscheiden sich die Vorschriften entsprechend von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestansprüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informieren. Zu finden sind diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer.