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Funkbrandmeldesysteme von NOTIFIER

NOTIFIER-Funkbrandmeldesysteme der Serien AGILE und SG

Funk-Brandmeldesysteme von NOTIFIER eignen sich hervorragend, um kabelgebundene Anlagen zu erweitern. Dafür reicht es aus, eine Ringbus-Brandmelderzentrale mit einem Funk-Transponder bzw. einem Funk-Gateway zu koppeln. Weiterhin können auch auschließlich mit über Funk betriebene Brandmeldeanlagen einfach mit diesen Systemen errichtet werden. In Bestandsgebäuden bietet Funk oft die bessere Lösung ohne besonderen baulichen Aufwand: unauffällig, schnell zu montieren und clever vernetzt. Dies beeinflußt auch oft die Entscheidung bei Privatgebäuden. 

Die Zertifizierung gem. EN 54-25 garantiert, dass die Anlagen mit diesen Funk-Brandmeldesystemen von NOTIFIER gegen Störungen, besonders bei der Übertragung, gewappnet sind.

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Funkbrandmeldesysteme von NOTIFIER

NOTIFIER-Funkbrandmeldesysteme der Serien AGILE und SG

Funk-Brandmeldesysteme von NOTIFIER eignen sich hervorragend, um kabelgebundene Anlagen zu erweitern. Dafür reicht es aus, eine Ringbus-Brandmelderzentrale mit einem Funk-Transponder bzw. einem Funk-Gateway zu koppeln. Weiterhin können auch auschließlich mit über Funk betriebene Brandmeldeanlagen einfach mit diesen Systemen errichtet werden. In Bestandsgebäuden bietet Funk oft die bessere Lösung ohne besonderen baulichen Aufwand: unauffällig, schnell zu montieren und clever vernetzt. Dies beeinflußt auch oft die Entscheidung bei Privatgebäuden. 

Die Zertifizierung gem. EN 54-25 garantiert, dass die Anlagen mit diesen Funk-Brandmeldesystemen von NOTIFIER gegen Störungen, besonders bei der Übertragung, gewappnet sind.

Typische Anwendungsbereiche für Funk-Brandmeldesysteme:

› Nachrüstung bestehender Systeme, beispielsweise wenn sich die Brandschutzvorschriften geändert haben
› Brandmeldesysteme in denkmalgeschützten Gebäuden
› Gebäude mit erschwerter Leitungsinstallation oder Betonwänden
› Temporärer Brandschutz und mobile Brandmeldeanlagen, beispielsweise während einer Umbaumaßnahme
› Brandschutz in privaten Gebäuden mit Rauchmelderpflicht sowohl als Nachrüstung als auch in Neubauten

Da der bauliche Brandschutz Sache der Länder ist, unterscheiden sich die Vorschriften entsprechend von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestansprüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informieren. Zu finden sind diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer.

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