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Kompetente Produktberatung

Entsorgung & Umweltschutz

Hinweise zum Batterierecht-Durchführungsgesetz

(Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien - Batterierecht-Durchführungsgesetz - BattDG) Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), beschlossen im Jahr 2025, ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG) und setzt die EU-Batterieverordnung 2023/1542 in deutsches Recht um.  

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an der stationären Annahmestelle von diesem zu trennen.

Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Batterien und Akkus sind mit einer durchgekreuzten Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des Schadstoffes bezeichnet, nämlich "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei. 
Die Entsorgungskosten sind im Allgemeinen bereits im Kaufpreis enthalten, für Sie entstehen keine weiteren Kosten.

m-ll 

Kennzeichnungs- und Informationsplicht besteht, wenn die folgend aufgeführten Grenzwerte überschritten werden:

Cd: enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium.
Hg: enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber. 
Pb: enthält mehr als 0,004 Prozent Blei. 

Unsere Vorlieferanten sind Ihrer Registrierungspflicht bei der zuständigen Stelle nachgekommen.

Weitere Informationen erhalten sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/BattDG.pdf


Hinweise nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) 

Wir bitten um Beachtung folgender gesetzlich geregelter Vorgaben:

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden und sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dazu zählen eine Vielzahl unserer sicherungstechnischen Produkte mit dem Zeichen "durchgestrichene Mülltonne".

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an der stationären Annahmestelle von diesem zu trennen. Die Annahme von Altgeräten darf abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen besteht.

Für die Löschung personenbezogener Daten haben Sie eigenverantwortlich Sorge zu tragen. 

Sie können Ihre Elektro-Altgeräte auch bei einer der kommunalen Sammelstellen kostenfrei abgeben.


Hinweise gemäß Verpackungsverordnung (VerpackV)

Im Mittelpunkt dieser Verpackungsverordnung steht der Grundsatz der Produktverantwortung. Danach ist derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, auch für deren Rücknahme und Verwertung verantwortlich. Dies schließt eine entsprechende Lizensierung im Rahmen der Beteiligung an einem dualen System ein, wenn Rücknahme und Verwertung nicht selbst erfolgen.

Der Vertriebsbereich der ISG International tätige SICHERHEITSGESELLSCHAFT mbH betreibt selbst keine eigene Lagerwirtschaft und keinen Versand der bestellten Waren mit eigener Verpackung. Der Versand erfolgt direkt durch die Markenhersteller und Distributoren, die ihrerseits entsprechend lizensiert sind. Wir haben dies geprüft und sind dazu ggf. auskunftsfähig. 

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