Rauchmelder sind in allen deutschen Bundesländern bereits eine Rechtspflicht. Das betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Wohnungen und Wohnhäuser. In allen Bundesländern sind bei Neubauten diese Pflichten zu erfüllen, bei vorhandenen Wohnungen (Bestandsbauten) in allen Bundesländern außer in Sachsen, wo keine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten ohne ""bauaufsichtlich relevante Umbauten"" besteht. Für Rauchmelder besteht nach 10 Jahren Betrieb eine Orientierung zum Umtausch.
In den Landesbauordnungen der Bundesländer befinden sich konkrete Regelungen zu den Installationsorten in Wohnobjekten, hier gibt es aber Unterschiede. Verantwortlich für die fachgerechte Installation sind immer die Eigentümer bzw. Vermieter. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure sollen mindestens mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Bei Gewerberäumen gibt es hinsichtlich des Brandschutzes regional sehr unterschiedliche Regelungen, die wir hier nicht darstellen können. Informieren sie sich über die regional vorhandenen Unterschiede entsprechend Art des Gewerbes und Bundesland, bevor sie eine Brandschutzlösung planen.