Ziel der Zutrittskontrolle: Berechtigte Personen, Fahrzeuge oder Warenlieferungen können passieren, Unberechtigte werden abgewiesen, unberechtigte Betretensversuche werden erfaßt und je nach Gefährdungslage Alarm ausgelöst oder Überprüfungen veranlaßt. Ein Zutrittskontrollsystem ist eine sinnvolle Ergänzung des Einbruch- und Überfallmeldesystems, aber auch autonom nutzbar zur Regulierung und der Erfassung des Betretens und Befahrens unter der Voraussetzung, dass dies nur über Kontrollstellen (Türen, Tore, Drehkreuze, Schranken usw.) möglich ist. Die Hauptfunktion des Zutrittskontrollsystems ist die Zutrittsbegrenzung für unbefugte Personen und Zutrittsgewährung für berechtigte Personen einschließlich Fahrzeugen. Es ist auch eine alternative Lösung für das traditionelle Türschließen in Eigenheim und Wohnung.
Vorgehen: Gesteuerter, kontrollierter Verschluss und Öffnung der Zugänge bzw. Zufahrten von der Einzeltürlösung bis zu komplexen Systemen mit Sicherheitsmanagement, Rettungswegsteuerung und Gebäudeüberwachung. Für jeden Bedarf gibt es individuelle Lösungen verschiedener Anbieter. Am Beginn steht die Festlegung von Sicherheitsbereichen als Bestandteil von Sicherungskonzeptionen, eine Voraussetzung für die Bestimmung der Berechtiungsgruppen und Einzelberechtigungen für das Objekt oder einzelne Bereiche und Räume. Zutrittskontrolllösungen erfordern somit kompetente Beratung und Planung.
Gemäß § 16 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Zeiten seiner Arbeitnehmer lückenlos und prüffähig zu erfassen. Damit wird ein EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 umgesetzt. Allerdings kann der Arbeitgeber die Zeiterfassung auch an den Arbeitnehmer delegieren, was seine Verantwortung für die korrekte Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht aufhebt. Unsere Zeiterfassungstechnik unterstützt die Arbeitgeber bei der Erfüllung dieser Rechtspflicht.