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BOSCH Videoüberwachungstechnik

BOSCH VideoüberwachungstechnikVideo-Komplettlösungen und Einzeltechnik von BOSCH - vom autorisierten Fachhändler und Partner der Bosch Sicherheitssysteme GmbH (Partnerurkunde)

Bosch bietet eine breite Palette an Video-Überwachungskameras, Aufzeichnungslösungen und Software für die jeweils richtigen funktions- und objektbezogenen intelligenten Lösungen, die intelligente Daten liefern, die zur Verbesserung der Sicherheit, zur Steigerung der Effizienz und zur Kostensenkung beitragen.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Auswahl von Videokameras, Wärmebildkameras, Videorekorder sowie Speicher- und Verteilertechnik, Videoobjektive und Monitore, digitale und Netzwerk-Komponenten sowie Software und Zubehör von einer Weltmarke. Diese Technik erlaubt einfache und komplexe Videosysteme je nach Bedarf.

Video-Komplettlösungen und Einzeltechnik von  BOSCH  - vom autorisierten Fachhändler und Partner der Bosch Sicherheitssysteme GmbH (Partnerurkunde) Bosch   bietet eine... mehr erfahren »
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BOSCH Videoüberwachungstechnik

BOSCH VideoüberwachungstechnikVideo-Komplettlösungen und Einzeltechnik von BOSCH - vom autorisierten Fachhändler und Partner der Bosch Sicherheitssysteme GmbH (Partnerurkunde)

Bosch bietet eine breite Palette an Video-Überwachungskameras, Aufzeichnungslösungen und Software für die jeweils richtigen funktions- und objektbezogenen intelligenten Lösungen, die intelligente Daten liefern, die zur Verbesserung der Sicherheit, zur Steigerung der Effizienz und zur Kostensenkung beitragen.

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Auswahl von Videokameras, Wärmebildkameras, Videorekorder sowie Speicher- und Verteilertechnik, Videoobjektive und Monitore, digitale und Netzwerk-Komponenten sowie Software und Zubehör von einer Weltmarke. Diese Technik erlaubt einfache und komplexe Videosysteme je nach Bedarf.

Video-Komplettlösungen und Einzeltechnik von BOSCH - Video-Sets, Videokameras, Videorekorder, Netzwerk-Komponenten, Objektive und Monitore, Software und Zubehör.

Mit der Videoüberwachung erfolgt die visuelle Beobachtung von Personen, Fahrzeugen und Objekten, erweiterbar mit Tonübertragungen. Jede Videoüberwachung greift in die Grundrechte der Bürger ein, so in das Grundrecht auf das eigene Bild. Rechtliche Grundlage einer genehmigten Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Weiterhin ist § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ggf. zu beachten. Die Genehmigung von Videoaufnahmen rechtfertigt keine Tonaufnahmen. Die Videoüberwachung dient der Prävention durch Warnung und Abschreckung, der unmittelbaren Beobachtung und der Rekonstruktion von Ereignissen, so eine Speicherung erfolgte und noch vorhanden ist. Zunehmend erfüllen Spezialkameras in Verbindung mit künstlicher Intelligenz auch weitere spezielle Aufgaben, wie die videobasierte Personenzählung.

Der Einsatz von Vi­deo­tech­nik ist we­sent­lich kom­pli­zier­ter als allgemein an­ge­nom­men. Es sind neben der Bestimmung der Zielstellung und geeigneter Lösungvarianten viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel die Be­leuch­tung und Son­nen­ein­strah­lung zu den ver­schie­de­nen Jahres- oder Ta­ges­zei­ten, die Kom­ba­ti­bi­li­tät aller Kom­po­nen­ten von der Kamera bis zur Auf­zeich­nung und Über­tra­gung aus tech­ni­scher Sicht, die Standorte aus kriminalistischer Sicht und vieles Andere. Dazu kommen weitere Si­cher­heits­as­pek­te, die Über­wa­chung am richtigen Ort zur richtigen Zeit muss sach­kun­dig bestimmt werden und datenschutzrechtlich zulässig sein. Die Bestimmung der richtigen Lösung für die konkrete Bedingung erfolgt im Rahmen einer Sicherheitsberatung mit dem Ziel einer funktions- und objektbezogenen konkreten Sicherungskonzeption, auf deren Grundlage das Videoüberwachungssystem ausgewählt und geplant wird.

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