Video-Komplettlösungen und Einzeltechnik von BOSCH - Video-Sets, Videokameras, Videorekorder, Netzwerk-Komponenten, Objektive und Monitore, Software und Zubehör.
Mit der Videoüberwachung erfolgt die visuelle Beobachtung von Personen, Fahrzeugen und Objekten, erweiterbar mit Tonübertragungen. Jede Videoüberwachung greift in die Grundrechte der Bürger ein, so in das Grundrecht auf das eigene Bild. Rechtliche Grundlage einer genehmigten Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Weiterhin ist § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ggf. zu beachten. Die Genehmigung von Videoaufnahmen rechtfertigt keine Tonaufnahmen. Die Videoüberwachung dient der Prävention durch Warnung und Abschreckung, der unmittelbaren Beobachtung und der Rekonstruktion von Ereignissen, so eine Speicherung erfolgte und noch vorhanden ist. Zunehmend erfüllen Spezialkameras in Verbindung mit künstlicher Intelligenz auch weitere spezielle Aufgaben, wie die videobasierte Personenzählung.
Der Einsatz von Videotechnik ist wesentlich komplizierter als allgemein angenommen. Es sind neben der Bestimmung der Zielstellung und geeigneter Lösungvarianten viele Aspekte zu beachten, zum Beispiel die Beleuchtung und Sonneneinstrahlung zu den verschiedenen Jahres- oder Tageszeiten, die Kombatibilität aller Komponenten von der Kamera bis zur Aufzeichnung und Übertragung aus technischer Sicht, die Standorte aus kriminalistischer Sicht und vieles Andere. Dazu kommen weitere Sicherheitsaspekte, die Überwachung am richtigen Ort zur richtigen Zeit muss sachkundig bestimmt werden und datenschutzrechtlich zulässig sein. Die Bestimmung der richtigen Lösung für die konkrete Bedingung erfolgt im Rahmen einer Sicherheitsberatung mit dem Ziel einer funktions- und objektbezogenen konkreten Sicherungskonzeption, auf deren Grundlage das Videoüberwachungssystem ausgewählt und geplant wird.